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ArbG Schwerin, 23.07.2020 - 6 Ca 1783/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 23.07.2020 - 6 Ca 1783/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 234/20
- BAG, 23.11.2021 - 10 AZN 613/21
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 234/20
Mehrarbeitszuschlag - Umfang einer tariflichen Öffnungsklausel für betriebliche …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 23.07.2020 - 6 Ca 1783/19 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 155, 23 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2019 zu zahlen."Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 23.07.2020, Az. 6 Ca 1783/19 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 155, 23 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.".